Wichtige Infos für Sie
Impfungen
Liebe Patientinnen und Patienten,
für Impfungen können Sie jeden Vormittag zwischen 9-12 Uhr ohne vorheriger Terminabsprache in die Praxis kommen.
Für Berufstätige bieten wir an den Tagen Mo-Do nachmittags Impfungen nach vorheriger Terminvereinbarung an. Bitte sprechen Sie uns für einen entsprechenden Termin an oder senden uns eine Email.
Ihr Praxisteam
Rezeptbestellung
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
bitte Rezeptwünsche ausschließlich über unsere Homepage, Email: rezept@inneremedizinmitherz.de oder über unseren Anrufbeantworter unter 040-675 79 33 bestellen.
Vielen Dank Ihr Praxisteam
Hausarztvertrag zwischen der
Mehrzahl aller Krankenkassen wie zum Beispiel TK, DAK, AOK, IKK und einigen mehr und dem Verband der Hausärzte
mit dem Ziel, die Qualität und Wirtschaftlichkeit Ihrer gesundheitlichen Versorgung zu optimieren.
Inhalt und Bedingungen dieses Vertrages ergeben aus unserer Sicht das erste Mal seit langem die Chance, Ihre hausärztliche Versorgung andauernd auf einem hohen Niveau zu halten und weiter zu verbessern.
Außerdem helfen Sie bei dem Erhalt unser hausärztlich/internistischen Gemeinschaftspraxis.
Aus diesem Grund möchten wir diejenigen Mitglieder der TK, die den Wunsch haben, ihre Versorgung zu optimieren bzw. konstant zu halten, soweit es möglich ist, sich das Angebot ihrer Kasse genau anzuschauen und mitzumachen.
Die Einschreibung in dieses Programm ist freiwillig und erfolgt in unserer Praxis. Die Daten werden dann von uns an die Krankenkasse und gemeinsame Abrechnungsstelle geleitet.
Wir sind Ihnen für eine baldige Einschreibung in das Programm sehr dankbar.
Die Koordination der Überweisungen zu den verschiedenen Fachärzten ist dabei ein zentrales Instrument.
Nur wenn Sie von uns zu einem Facharzt überwiesen wurden, erhalten wir über die dort verordneten Therapien und Medikamente Rückmeldung und können Sie so verantwortungsvoll über Wechsel- und Nebenwirkungen beraten und unter Umständen gefährliche Doppelverordnungen verhindern, welche oftmals eine Folge unzureichender interdisziplinärer Koordination sind.
Außerdem sind Facharztbefunde unerlässlich, wenn wir Ihnen mit einer Zweitmeinung oder einer alternativen Behandlungsmethode zur Seite stehen sollen. Das gilt im Besonderen für eine Weiterverordnung von fachärztlich empfohlenen Medikamenten und medizinischen Maßnahmen, aber auch für die Ausstellung von Bescheinigungen und Attesten für das Versorgungsamt, Kur, Rente oder Zuzahlungsbefreiung.
Denken Sie daher daran, Überweisungen zum Facharzt in unserer Praxis abzuholen, damit wir unserer Aufgabe einer ganzheitlichen Behandlung auch weiterhin voll und ganz gerecht werden können.